Redaktionsrichtlinien.
Diese Richtlinien gelten für jeden veröffentlichten Inhalt. Sie sind bindend und gehen jeder Überlegung zur Sichtbarkeit vor.
Quellenhierarchie
- systematische Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen guter Qualität
- Empfehlungen von Behörden und Fachgesellschaften
- kontrollierte, möglichst randomisierte Studien
- Beobachtungsstudien
- experimentelle und mechanistische Arbeiten
- institutionelle Quellen
- Standardwerke
- klar gekennzeichnete Sekundärquellen
Kommerzielle Quellen werden nie als Hauptbeleg für einen Nutzen verwendet. Eine Herstellerbroschüre kann eine Zusammensetzung belegen, nie eine Wirkung.
Zitierregeln
- Jede Aussage von Gewicht ist belegt, und der Beleg steht nahe bei der Aussage.
- Digital Object Identifier werden geprüft, nicht abgeschrieben.
- Der Rückzugsstatus einer Publikation wird kontrolliert; zurückgezogene Arbeiten werden entweder entfernt oder ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
- Keine Zirkelzitate: wir zitieren die Arbeit, die die Daten erhoben hat, nicht die Seite, die sie erwähnt.
- Reicht ein Abstract nicht aus, um zu schliessen, wird der Volltext gelesen oder die Aussage fällt weg.
- Preprints werden als solche gekennzeichnet.
- Bei sich ändernden Webseiten wird das Abrufdatum genannt.
- Eine Bibliografie enthält nur Arbeiten, die im Text tatsächlich verwendet wurden.
Sprache und Kalibrierung
Das Verb trägt die Beweislast. „Senkt“ setzt übereinstimmende belastbare Evidenz voraus. „Ist assoziiert mit“ gehört zu Beobachtungsdaten. „Könnte“ und „einzelne Studien deuten darauf hin“ gehören zu schwacher Evidenz. Wo nichts gefunden wurde, wird nichts behauptet.
Der Fliesstext richtet sich an Laien. Statistische Notation, Effektgrössen in Rohform und akademische Kürzel bleiben in der Quellenliste und in den strukturierten Daten. Konkrete Zahlen bleiben im Text, weil sie das Verständnis tragen.
Trennung der Arten
Human- und Tierdaten werden nie vermischt. Jede Aussage nennt die Art, in der sie erhoben wurde. Eine Seite, die Arten vergleicht, trägt sichtbar ihren Übertragbarkeitsblock. Ein Link von einer Pferdeseite zu einer Humanseite ist nur zulässig, wenn der biologische Mechanismus ausdrücklich gemeinsam ist, die Zielseite die Unterschiede erklärt und der Linktext keine klinische Gleichsetzung nahelegt.
Interessenkonflikte
- Beiträge werden ohne Gegenleistung von Dritten erstellt.
- Wer an einem Inhalt mitwirkt, legt Verbindungen zu Herstellern, Verbänden oder Auftraggebern offen, die den Gegenstand betreffen.
- Eine Studie mit Finanzierung durch eine interessierte Partei wird nicht deshalb ausgeschlossen, aber die Finanzierung wird genannt.
- Es gibt keine bezahlte Verlinkung, in keine Richtung.
Was wir nicht veröffentlichen
- individuelle medizinische oder tiermedizinische Beratung
- Dosierungsangaben und Anwendungsschemata
- Heilungs-, Behandlungs- oder Vorbeugungsversprechen für ein Lebensmittel oder ein Ergänzungsmittel
- Erfahrungsberichte, die als Wirksamkeitsbeleg auftreten
- Bildmaterial, das eine Wirkung suggeriert, die der Text nicht belegt
- automatisch erzeugte Seiten ohne inhaltlichen Wert oder ohne menschliche Prüfung
Der Evidenzbrief
Einmal im Monat: neue Synthesen, geprüfte Studien und was sich an der Beweislage geändert hat.